Die Beurteilung des Musikalbums „Liebe ist für alle da“ der Gruppe „Rammstein“ ist von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Das Album ist nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln frei verkäuflich. Es gehört nicht auf die Liste der jugendgefährdenden Medien.
Damit hat das Verwaltungsgericht Köln einer Klage der Rechteinhaberin Universal Music GmbH gegen die Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stattgegeben.
Im November 2009 hatte die Bundesprüfstelle das gesamte Album indiziert. Sie hielt nicht nur ein Bild im Booklet für jugendgefährdend, sondern auch das Lied „Ich tu dir weh“.
Bereits mit der am 31. Mai 2010 ergangenen Eilentscheidung1 folgte das Verwaltungsgericht dieser Argumentation nicht, wodurch der Vertrieb des Albums bereits vorläufig ermöglicht worden war. Im Wesentlichen hat das Gericht mit dem nun beschlossenen Urteil die damalige Eilentscheidung bestätigt. Es kam zu dem Ergebnis, die Bundesprüfstelle habe die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit (Art. 5 GG) der Gruppe „Rammstein“ in ihrer Entscheidung nicht hinreichend berücksichtigt. Die notwendige Abwägung der Kunstfreiheit auf der einen Seite mit der Jugendgefährdung auf der anderen Seite sei daher nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden.
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 25. Oktober 2011 – 22 K 8391/09
- VG Köln, vom 31.05.2010 – 22 L 1899/09[↩]










