Für einen Rechtsmittelverzicht ist eine Verzichtserklärung im gleichen Abschnitt wie die Bestätigung des Empfangs des Ausweispapieres mit dem Aufenthaltstitel und ohne von dieser abgesetzt zu sein nicht ausreichend. Damit eine Rechtsbehelfsbelehrung ihre Hinweis- und Belehrungsfunktion erfüllen kann, ist es nicht ausreichend, dass der Adressat eine schriftliche Rechtsbehelfsbelehrung zum Lesen erhält, sondern die Rechtsbehelfsbelehrung muss ihm in Papierform ausgehändigt und mitgegeben werden.
Ein Rechtsmittelverzicht muss angesichts seiner prozessualen Tragweite – unter Anlegung eines strengen Maßstabs – eindeutig, unzweifelhaft und unmissverständlich sein1. Nur dann ist er wirksam.
Voraussetzung für einen unzweifelhaft und unmissverständlich zum Ausdruck kommenden Rechtsmittelverzicht wäre eine gesonderte ausdrückliche Erklärung der Kläger gewesen. Die Verzichtserklärung im gleichen Abschnitt wie die Empfangsbestätigung und ohne von dieser abgesetzt zu sein, ist nicht ausreichend. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass den Klägern mit ihrer Unterschrift unter die Empfangsbestätigung klar war, dass sie damit zugleich auch auf ein Widerspruchsrecht gegen die Wohnsitzauflagen verzichten2.
Ein Rechtsmittelverzicht muss angesichts seiner prozessualen Tragweite – unter Anlegung eines strengen Maßstabs – eindeutig, unzweifelhaft und unmissverständlich sein1. Nur dann ist er wirksam. Voraussetzung für einen unzweifelhaft und unmissverständlich zum Ausdruck kommenden Rechtsmittelverzicht wäre eine gesonderte ausdrückliche Erklärung der Kläger gewesen. Die Verzichtserklärung im gleichen Abschnitt wie die Empfangsbestätigung und ohne von dieser abgesetzt zu sein, ist nicht ausreichend. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass den Klägern mit ihrer Unterschrift unter die Empfangsbestätigung klar war, dass sie damit zugleich auch auf ein Widerspruchsrecht gegen die Wohnsitzauflagen verzichten2.
Aufenthaltsbeschränkende Auflagen in Aufenthaltserlaubnissen sind als selbständige Verwaltungsakte anfechtbar.











