Schadensersatz wegen verschusselter Gewerbesteuer

Eine Gemeinde kann weder gestützt auf den allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch noch nach den Grundsätzen über die sinngemäße Anwendung des vertraglichen Schuldrechts auf öffentlich-rechtliche Sonderbeziehungen verlangen, dass das Land Baden-Württemberg als Träger der Finanzverwaltung für einen Gewerbesteuerausfall Ersatz leistet, der infolge eines dem Finanzamt im Gewerbesteuermessverfahren unterlaufenen Fehlers entstanden ist.

Schadensersatz wegen verschusselter Gewerbesteuer

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. März 2010 – 2 S 939/08

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