Der Bundesinnenminister und sein ukrainischer Amtskollegen haben heute das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung“ unterzeichnet.
Das Abkommen stellt den Informationsaustausch und die sonstige Kooperation zwischen den beteiligten Sicherheitsbehörden auf eine völkerrechtliche Grundlage. Es enthält im Wesentlichen Regelungen zu den Formen, Rahmenbedingungen und Grenzen der Zusammenarbeit. Möglich sind danach unter anderem der Austausch von Informationen und Fachwissen, die Durchführung abgestimmter Maßnahmen sowie die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sicherheitstrainings.











