Das Verwaltungsgericht Köln hat die Bauarbeiten an zwei Häusern in der unmittelbaren Nachbarschaft der romanischen Kirche St. Gereon gestoppt und damit einem Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Gereon gegen das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln stattgegeben.
Die von der Stadt gegen den Widerstand des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege genehmigte Erhöhung der beiden Gebäude verletze den St. Gereon als herausragendem Kulturdenkmal zukommenden Umgebungsschutz. Als ein Indiz für die Beeinträchtigung wertete das Verwaltungsgericht hierbei auch den Verstoß gegen das vom Rat der Stadt Köln beschlossene Höhenkonzept. Der Schutz der romanischen Kirchen als herausragende Kulturdenkmäler der Stadt sei aber gerade auch ein vorrangiges Ziel dieses Konzepts gewesen.
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 16. August 2010 – 4 L 735/10










