Supermarkt statt Kino

Durch einen geplanten Lebensmittelmarkt in einem allgemeinen Wohngebiet werden keine Rechte der Anwohner verletzt, auch wenn die Baubehörde möglicherweise statt des sogenannten Genehmigungsfreistellungsverfahrens ein umfassenderes Baugenehmigungsverfahren habe durchführen müssen.

Supermarkt statt Kino

Mit dieser Begründung ist jetzt ein Antrag auf einen Baustopp vom Verwaltungsgericht Berlin zurückgewiesen worden. Die Anwohner des ehemaligen Kinos Kurbel am Meyerinckplatz in Berlin-Charlottenburg wehren sich gegen den Umbau des Kinos zu einem Biosupermarkt. Das Traditionskino war im Dezember letzten Jahres geschlossen worden. Der Eigentümer des Gebäudes lässt derzeit Bauarbeiten für einen Umbau in einen Bio-Supermarkt und vier Wohnungen durchführen. Hiergegen hatten sich Anwohner der Initiative „Rettet die Kurbel“ gewandt und gefordert, die Einstellung der Bauarbeiten anzuordnen. Sie befürchten unzumutbare Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft durch den Kunden- und Anlieferverkehr. Aufgrund der örtlichen Verkehrssituation müssten Lieferfahrzeuge in zweiter Reihe auf der Straße halten, was „Hupkonzerte“ und andere Verkehrsprobleme in der Straße provoziere.

Dieser Argumentation konnte das Verwaltungsgericht Berlin nicht folgen. Auch wenn die Baubehörde möglicherweise statt des sogenannten Genehmigungsfreistellungsverfahrens ein umfassenderes Baugenehmigungsverfahren habe durchführen müssen, seien keine Rechte der Anwohner verletzt. Der geplante Lebensmittelmarkt sei in der geplanten Größe im allgemeinen Wohngebiet zulässig. Den aufgezeigten Problemen des Lieferverkehrs könne im Zuge der Eröffnung des Lebensmittelmarktes durch die straßenbehördliche Einrichtung einer Lieferzone im Bereich der vorhandenen Parkflächen begegnet werden. Einen Anspruch der Anwohner auf Erhalt des bisherigen Kinos gebe es ohnehin nicht.

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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16. März 2012 – VG 19 L 10.12