Ab heute ist es Pflicht, alle neuen Pkw- und Transportertypen mit Tagfahrleuchten auszustatten. Zweck dieser Regelung ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und die Sichtbarkeit von Fahrzeugen auf den Straßen zu erhöhen.
Mit Tagfahrlicht ist nicht das herkömmliche Abblendlicht gemeint. Tagfahrleuchten sind eine zusätzliche Beleuchtung, die meist in der Frontschürze oder in den Scheinwerfern des Fahrzeugs integriert sind. Das Tagfahrlicht schaltet sich automatisch ein, wenn der Motor angelassen wird, beleuchtet allerdings nicht die Armaturen oder Kennzeichen. Als Dauerbeleuchtung ist das Tagfahrlicht ökologischer als Abblendlicht, da der Energieverbrauch rund ein Drittel niedrigerer ist und bei Einsatz von Leuchtdioden sogar nur 10% der Energie eines normalen Abblendlichts beträgt.
Eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten ist möglich und empfehlenswert. Eine Pflicht zur Fahrt mit Licht auch am Tage gibt es inzwischen in verschiedenen europäischen Ländern. Dort kann ein Verstoß gegen die Lichtpflicht empfindliche Bußgeldzahlungen nach sich ziehen. Wenn das Fahrzeug noch kein Tagfahrlicht besitzt, muss in diesen Ländern mit dem normalen Abblendlicht gefahren werden.
Für Deutschland, Frankreich und die Schweiz gibt es bislang nur eine Empfehlung, auch am Tag mit Licht zu fahren.










