Türke ohne Reisepass

Ist ein Ausländer ohne gültigen Reisepass in die Bundesrepublik eingereist, kommt ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei oder aufgrund der in dem dazu vereinbarten Zusatzprotokoll vom 23. November 1970 enthaltenen „Stillhalteklausel“ nicht in Betracht.

Türke ohne Reisepass

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. Dezember 2009 – V ZB 148/09