Der Rückbau stillgelegter Kernkraftwerke bleibt rechtlich auf Kurs: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Biblis A bestätigt. Die Richter sehen weder Defizite bei der Umweltverträglichkeitsprüfung noch rechtliche Bedenken gegen das strahlenschutzrechtliche
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