Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 10.000 € gegen die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt, der im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Schutz der Gewässer
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