Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat auf die Klage von zwei Umweltverbänden den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt der Bundesautobahn A 26-Ost, die als direkte Weiterführung der A 26-West (Stade – Hamburg) die A 7 und die A 1 verbinden soll,
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