Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Klagen der Stadt Papenburg, der Landkreise Emsland und Leer und der Stadt Emden sowie der Meyer Werft gegen die Aufnahme des Gebietes „Unterems und Außenems“ in das europäische Schutzgebietnetz „Natura 2000“ abgewiesen. Die Stadt Papenburg befürchtete gravierende Nachteile für sich als Hafenstadt und insbesondere als Werftstandort. Die übrigen Kläger befürchten ebenfalls die Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen und sehen sich in ihrer städtebaulichen Entwicklung und bei sonstigen gemeindlichen Planungen beeinträchtigt.

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits am 14. Januar 2010 auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Oldenburg entschieden, dass bei der Erstellung des Netzes „Natura 2000“ sowohl im Rahmen der Gebietsmeldung wie der Erstellung der Gemeinschaftsliste allein naturschutzfachliche Kriterien maßgebend sind. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat nun auf der Grundlage dieses Urteils die Klagen der Kommunen und des Unternehmens als unzulässig abgewiesen, weil durch die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur beabsichtigten Aufnahme der Unter- und Außenems in die Liste geschützter Gebiete eigene Rechte der Kläger nicht verletzt sein können.
Durch den Ausschluss wirtschaftlicher oder planerischer Erwägungen werden die Kläger in ihrem Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz nicht beeinträchtigt, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg. Nach der Aufnahme in die Liste der zu schützenden Gebiete bestehen weiterhin rechtliche Möglichkeiten, etwaige künftige Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen.
Da das Gericht die Klagen schon als unzulässig abgewiesen hat, kam es auf die von den Klägern für wesentlich gehaltenen Fragen zur Eignung der Unter- und Außenems als Schutzgebiet nach der FFH-Richtlinie nicht an.
Das Gebiet „Unterems und Außenems“ war vom Land Niedersachsen als mögliches Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewählt und der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden. Der Bundesrat hatte im Juni 2007 seiner Aufnahme in den von der Kommission vorgelegten Entwurf einer Gemeinschaftsliste zugestimmt.
Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 22. November 2010 – 1 A 510/08