Die Klage eines in Duisburg wohnenden Klägers gegen die in Oberhausen und Mülheim (Ruhr) aufgestellten „Umweltzone“-Verkehrszeichen hatte aktuell vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf keinen Erfolg, der diesen Schildern zu Grunde liegende Luftreinhalteplan „Westliches Ruhrgebiet“ der Bezirksregierung Düsseldorf hielt der Prüfung der
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