Für die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. besteht kein Anspruch auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation gegen das Land Baden-Württemberg. Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall den Antrag der Tierschutzorganisation PETA auf Anerkennung abgelehnt und damit das gleichlautende Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. Anerkannten Tierschutzorganisationen
Lesen