Sind für eine wasserrechtliche Bewilligung die UVP-Vorprüfung, die Prognose der nachteiligen Auswirkungen auf den Wasser- und Naturhaushalt und die Ermessensentscheidung des Landkreises auf einer belastbaren fachlichen Grundlage erfolgt und bereits vorhandene Schäden auf Nachbargrundstücken nicht auf die Grundwasserentnahme, sondern auf
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