Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vorgelegt, die jetzt das Bundekabinett passiert hat. Zu ihrem Inkrafttreten bedarf sie nun noch der Zustimmung des Bundesrates, wo sie am 8. Juli 2011 beraten werden soll.

Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Mit der novellierten Verordnung sollen neue Verbraucherinformationen im Pkw-Bereich eingeführt werden, insbesondere über eine neue farbige CO2-Effizienzskala. Neben den bereits bisher auszuweisenden Angaben der Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte neuer Personenkraftwagen wird daher künftig eine farbige CO2-Effizienzskala mit den Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) eingeführt. Der Verbraucher kann so Pkw anhand ihrer CO2-Effizienz vergleichen.

Der Berechnung der CO2-Effizienz liegt ein so genanntes relatives Modell zugrunde. Danach wird die CO2-Effizienz auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse berechnet – auch eine große Limosine kann somit „grün“ werden.

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