Das Bundeskabinett hat gestern Entwürfe für vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. Damit sollen zumindest die Teile des ursprünglich geplanten Umweltgesetzbuches umgesetzt werden, die derzeit in der Regierungskoalition unstrittig sind. Die Entwürfe enthalten neben dem „Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt“ im Wesentlichen Novellen des Wasserrechts, das Naturschutzrechts und des Strahlenschutzrechts.

Das derzeit noch geltende Wasserhaushaltsgesetz und das bisherige Bundesnaturschutzgesetz enthalten Rahmenvorschriften, die von den Bundesländern auszufüllen sind. Als Ergebnis der Föderalismusreform dürften die Bundesländer ohne die Neuregelungen ab Januar 2010 von den Rahmenvorgaben des Bundes abweichen. Die Folge könnte sein, dass 16 völlig unterschiedliche Landesgesetze im Wasser- und Naturschutzrecht entstehen. Dies soll mit den jetzt in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Gesetzesentwürfen verhindert werden. Beim Wasserrecht kommt hinzu, dass der Bund dringlichen Verpflichtungen zur Umsetzung von EG-Richtlinien nachkommen muss.
Das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung setzt wichtige Empfehlungen der EU zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern um und ergänzt die bestehenden Schutzvorschriften, insbesondere im Bereich der optischen Strahlung. Für Minderjährige, die regelmäßig ins Sonnenstudio gehen, erhöht die Exposition durch künstliche UV-Strahlung das Risiko einer Hautkrebserkrankung erheblich. Deshalb sieht der Gesetzentwurf hier ein entsprechendes Nutzungsverbot vor.
Mit dem Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt werden verschiedene kleinere umweltrechtliche Änderungen und Konkretisierungen vorgenommen.