Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit ein Verbot gefährlicher dichlormethanhaltiger Abbeizmittel beschlossen.

In der Vergangenheit gab es in Europa bei Abbeizarbeiten mit dichlormethanhaltigen Produkten zahlreiche Todesfälle und ernste Unfälle – insbesondere im gewerblichen Bereich. Dichlormethan (DCM) hat eine starke narkotische Wirkung. Es wurde noch zu Anfang des 20. Jahrhunderts als hochwirksames Narkosemittel in der Medizin eingesetzt. Abbeizmittel – also Farb- und Lackentferner – enthalten Dichlormethan in hohen Konzentrationen. Schon seit längerer Zeit gibt es jedoch weit weniger gefährliche, dabei aber ebenso gut geeignete Produkte als Alternativen zu DCM-Abbeizmitteln. Diese werden deshalb zukünftig für Endverbraucher und gewerbliche Verwender wie Malergewerbe oder das Handwerk verboten. Lediglich im industriellen Bereich können sie unter Einhaltung strenger Arbeitsschutzauflagen auch in Zukunft weiter verwendet werden.
Die noch ausstehende abschließende Verabschiedung der neuen Regelung im Rat der Europäischen Union soll nunmehr kurzfristig erfolgen..