Ein Vorgesetzter bei der die ihm untergebenen Soldaten entwürdigend behandelt, muss mit disziplinarrechtlichen Sanktionen rechnen bis hin zu einer Herabstufung um mehrere Dienstgrade.

So die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dem hier vorliegenden Fall zweier Unteroffiziere. Auf einem Schiff der Marine hatten die beiden Unteroffiziere im Dienstgrad eines Maats bzw. Obermaats d.R. einen ihnen unterstellten Hauptgefreiten mit Klebeband an Fuß- und Handgelenken gefesselt, anschließend mit einem Schlauch nassgespritzt, wobei sie das kalte Wasser auch in die geöffnete Hose laufen ließen, und ihn dann auf dem Musterungsplatz hinter angetretenen Soldaten so aufgestellt, dass sein Zustand erst bei deren Wegtreten auffiel.
Das Truppendienstgericht hatte gegen die beiden Soldaten ein vierjähriges Beförderungsverbot und eine vierjährige Kürzung der Bezüge um ein Zehntel verhängt1. Hiergegen haben die Soldaten Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
Im Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass es der ständigen Rechtsprechung entspricht, in Fällen einer entwürdigenden Behandlung eines Untergebenen durch einen Vorgesetzten eine Dienstgradherabsetzung auszusprechen und zwar regelmäßig um mehrere Dienstgrade, bei Soldaten auf Zeit bis in einen Mannschaftsdienstgrad. Besondere Umstände, die ausnahmsweise eine mildere Maßnahme gerechtfertigt hätten, vermochte das Bundesverwaltungsgericht nicht zu erkennen; insbesondere der Annahme der verurteilten Soldaten, es habe sich dabei um einen „Spaß“ gehandelt, maß er kein solches Gewicht bei.
Daher hat das Bundesverwaltungsgericht die Berufungen der beiden Soldaten zurückgewiesen und auf die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft beide in einen Mannschaftsdienstgrad herabgesetzt.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. Februar 2012 – 2 WD 1.11
- TDG Nord, Urteil vom 18.11.2010 – N 8 VL 1/10 und 2/10[↩]