Im Jahr 2011 soll in Deutschland eine neue Volkszählung stattfinden, allerdings diesmal in Form eines „Zensus“. Das entsprechende Zensusgesetz wurde jetzt in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Die letzte Volkszählung fand in der (alten) Bundesrepublik 1987 statt, in der ehemaligen DDR 1981. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben und wie sie wohnen und arbeiten. Dabei unterscheidet sich die Methode des Zensus 2011 von einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Haushalte befragt werden.
Der Wechsel von den früheren, traditionellen Volkszählungen hin zum Zensus 2011 soll dazu führen, dass die Mehrheit der Bevölkerung beim Zensus 2011 keine Auskunft zu leisten haben wird. Denn beim Zensus 2011 sollen für die Erhebung in erster Linie Daten aus Registern der Verwaltung genutzt werden, vor allem Daten aus den Melderegistern der Kommunen in Deutschland sowie Daten der Bundesagentur für Arbeit. Nur um Ungenauigkeiten in den Melderegistern zu erkennen und um Daten zu erhalten – für die es keine bundesweiten Verwaltungsdaten gibt (zum Beispiel zur Bildung) – sollen im Jahr 2011 circa acht Prozent der Bevölkerung durch Interviewerinnen und Interviewer befragt werden. Ferner gibt es bundesweit keine Register zur Wohnraumversorgung, so dass die rund 17,5 Millionen Eigentümer und Verwalter von Wohnraum schriftlich befragt werden sollen.
Seit der letzten Volkszählung 1987 (alte BRD) bzw. 1981 (ehemalige DDR) werden die aktuellen Einwohnerzahlen lediglich mithilfe der Meldungen der Standesämter zu den Geburten und den Sterbefällen sowie mit den Daten der Meldebehörden über die Zu- und Fortzüge von Personen (über die Gemeindegrenzen hinweg) durch die amtliche Statistik fortgeschrieben. Im Zeitverlauf schleichen sich dabei unweigerlich Fehler ein. So kann zum Beispiel nicht ausgeschlossen werden, dass An- beziehungsweise Abmeldedaten von den Meldebehörden oder von den statistischen Ämtern fehlerhaft verarbeitet werden. Eine weitere Fehlerquelle besteht auch darin, dass einige Bürgerinnen und Bürger den melderechtlichen Vorschriften nicht nachkommen, zum Beispiel wenn sie die Abmeldung bei Fortzug ins Ausland unterlassen. Die Volkszählung 1987 im früheren Bundesgebiet ergab beispielsweise, dass die tatsächlichen Einwohnerzahlen von Bonn um mehr als 14 000 Personen niedriger und die von Frankfurt/Main um mehr als 26 000 höher waren als bis dahin angenommen.
Um verlässliche Zahlen zu erhalten, ist nach Ansicht von Destatis, des für die Bundesstatistiken verantwortlichen Statistischen Bundesamtes, von Zeit zu Zeit eine „Inventur“ notwendig – und die soll mit dem Zensus im Jahr 2011 durchgeführt werden. Die Verlässlichkeit der Bevölkerungsdaten wird als unverzichtbar angesehen, da sie eine wesentliche Grundlage für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Planungen und Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden ist.
Den Grundsatzbeschluss zum Wechsel von den traditionellen Volkszählungen hin zum Zensus 2011 hatte die Bundesregierung bereits am 29. August 2006 gefasst. Das am 13. Dezember 2007 in Kraft getretene Zensusvorbereitungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die konkreten Vorbereitungen der amtlichen Statistik auf den Zensus 2011 in Deutschland. Die Durchführung des Zensus 2011 wird das Zensusgesetz 2011 regeln, zu dem am 19. März im Deutschen Bundestag die erste Beratung stattfand.
Mit der Erhebung wird sich Deutschland an der EU-weiten Zensusrunde 2011 beteiligen. Dann werden in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die wichtigen Kennzahlen zur Bevölkerung und deren Arbeits- und Wohnverhältnissen erhoben.










