Warnung vor E-Zigaretten

Die Warnung vor E-Zigaretten durch die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf weiterhin erlaubt.

Warnung vor E-Zigaretten

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hatte in einer Pressemeldung vom 16. Dezember 2011 unter der Überschrift „Ministerin Steffens warnt vor Verkauf von illegalen E-Zigaretten: Geschäftsgründungen sind riskant – Gesundheitsschäden zu befürchten“ sowie in einem Erlass vom selben Tage die Rechtsauffassung vertreten, nikotinhaltige Liquids dürften nur mit arzneimittelrechtlicher Zulassung in den Verkehr gebracht werden, bei nikotinfreien Liquids sei im Einzelfall zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterlägen. Die Zigaretten selbst seien gegebenenfalls als Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen.

Hiergegen hat eine Produktionsfirma und Vertreiberin der E-Zigaretten beim Verwaltungsgericht Düsseldorf den Antrag gestellt, dem Ministerium bestimmte Äußerungen und Warnungen vor E-Zigaretten im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verstoßen diese Äußerungen nicht gegen die Berufsfreiheit der Antragstellerin. Das Ministerium sei für den Bereich des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts zuständig und damit grundsätzlich befugt, öffentlichkeitswirksame Informationen insbesondere über neue Entwicklungen in diesem Bereich zu verbreiten. Um eine solche Entwicklung handele es sich auch bei den E-Zigaretten zur Aufnahme von Nikotin aus nikotinhaltigen Liquids. Die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes, sei vertretbar.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16. Januar 2012 – 16 L 2043/11