Alle modernen Smartphones und mobilen Endgeräte sind heutzutage mit GPS ausgestattet. Damit kann eine kostenlose Handyortung ohne großen Aufwand vorgenommen werden. Und auch vorher schon konnten Standorte problemlos über den Abgleich von Funkzellendaten ausfindig gemacht werden. Technisch sind damit die Voraussetzungen geschaffen, um bis auf wenige Meter die genaue Lokalisation zu bestimmen. Der geräteeigene Dienst muss dabei aktiviert sein und im eingeschalteten Handy bedarf es der SIM-Card. Auch gibt es unzählige Apps auf dem Markt, welche diese Funktion unterstützen und ein Handy orten ohne GPS ist durchaus möglich. Doch wann ist eine Handyortung erlaubt? Das hängt immer von den Umständen ab.

Wenn es um die Suche nach dem eigenen Smartphone geht, stellt sich die Rechtslage unproblematisch dar. Wer seinen kleinen Begleiter verlegt oder vergessen hat, bei dem reicht oft ein Anruf von einem Zweitgerät. Wurde das Handy verloren oder ist es gestohlen worden, wird die Suche vom Gesetzgeber als legale Handyortung klassifiziert und hat keine absehbaren rechtlichen Konsequenzen. Diese können aber entstehen, wenn es darum geht, Handys von Drittpersonen zu ermitteln oder gar überwachen zu lassen.
Wann ist bei Fremdgeräten die Handyortung erlaubt?
In bestimmten Fällen ist das Orten von Smartphones, welche sich nicht im Eigenbesitz befinden, möglich. Den Rahmen dafür gibt § 98 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vor. Dort heißt es unter anderem, dass die Suche erlaubt ist, wenn vorher vom Besitzer eine „ausdrückliche, gesonderte und schriftliche Erlaubnis“ ausgestellt wurde. Die gesuchte Person muss dann während des Vorgangs über eine Textmitteilung informiert werden. Ansonsten wird das Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und ein Straftatbestand geschaffen. Ein fremdes Handy orten ohne Zustimmung ist in der Regel nur der Polizei erlaubt. Auf der Suche nach Vermissten, bei der Verfolgung von Straftaten und bei einer Gefahr für Leib und Leben ist eine Handyortung ohne Einwilligung durchaus Usus.
Aktualität gewinnt die Frage nach einer Ortung von Fremdgeräten mit der sogenannten Corona-App. Warnten Datenschützer im Vorfeld doch vor Missbrauch persönlicher Daten und eventuell unerlaubten Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht. Demgegenüber stehen die Vorgaben des § 16 des Infektionsschutzgesetzes. Beim Auftreten einer übertragbaren Krankheit sind danach alle Maßnahmen zu treffen, um die Allgemeinheit zu schützen. Die personenbezogenen Daten dürfen demnach auch nur für diese Zwecke eingesetzt werden. Die zuständigen Behörden haben das Problem vor Kurzem dahin gehend gelöst, dass das Herunterladen der App auf freiwilliger Basis erfolgt, was einer Einwilligung gleichkommt.
Grauzonen im Bereich Handyortung
Kritischer zu sehen ist dagegen ein möglicher Missbrauch im privaten Bereich. Eltern oder Erziehungsberechtigte verspüren oft den Wunsch, den genauen Aufenthaltsort ihres minderjährigen Nachwuchses zu kennen. Auch für ältere oder verwirrte Menschen kann es ein Segen sein, wenn Dritte ihren Aufenthalt kennen und im Notfall zu Hilfe eilen können. Eigentlich ist das Tracken des Smartphones der Betroffenen dann ein Rechtsbruch, liegt doch sicherlich nicht für jeden Einzelfall eine Einwilligung vor. Dadurch entsteht ein Ermessensspielraum, der aufgrund der potenziellen Gefahren begründet scheint.
Doch es gibt auch andere Fälle. Wenn die eifersüchtige Ehefrau mittels Standortabfrage wissen möchte, ob der Partner nun wirklich beim Geschäftsessen sitzt oder sich in anderen Lokalitäten amüsiert. Oder im Falle einer Abfrage, ob die Lebenspartnerin sich an der Arbeitsstelle aufhält oder alternative Termine wahrnimmt. Dann dürfte im Ernstfall die Legalität des Vorhabens in Zweifel gezogen werden. Gerne wird auch das Beispiel genannt, das der Arbeitgeber mittels App den Aufenthaltsort des Außendienstmitarbeiters kontrollieren möchte. Experten sprechen dann von einer legalen Ortung, wenn sich das Smartphone in Firmenbesitz befindet. Bei privaten Handys bedarf es der oben angeführten Einwilligung.
Der Einzelfall bestimmt die Legalität einer Handyortung
Die Problematik des Ortens von Handys ist relativ neu, wurde sie doch erst mit der Einführung des Smartphones mit seinen Geodiensten aktuell. Trotzdem sind die rechtlichen Vorgaben ziemlich eindeutig. Die genannten Einzelfälle sind bei Bedarf unter die Lupe zu nehmen. Im Falle der Kontrolle von Minderjährigen, Hilfsbedürftigen oder betreuten Personen ist eine Handyortung oft sinnvoll. Wenn die Angelegenheit in Überwachung mündet, bekommt das Ganze einen anrüchigen Touch.
Bildnachweis:
- iPhone: Adrianna Calvo | Pexels-Lizenz