Die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Mietwagen ergebende Verpflichtung zur unverzüglichen Rückkehr zum Betriebssitz nach Ausführung des Beförderungsauftrags ist bei fehlendem grenzüberschreitendem Bezug (d.h. bei rein nationalen Sachverhalten) nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht am europäischen Unionsrecht zu messen. Durchgreifende
Artikel lesen

















































