Seit heute gelten neue gesetzliche Regelungen für die „0180“-Rufnummern. Aus den bisherigen „shared cost“-Nummern werden „Service“-Nummern, für die nun eine neue preisliche Obergrenzen von maximal 0,42 € je Minute für Anrufe aus den Mobilfunknetzen eingeführt wurde. Die bisherigen Preise für Anrufe aus dem Festnetz ändern sich dagegen nicht.
Der zulässige Höchstpreis ist abhängig von dem konkreten Rufnummernbereich, genauer: von der ersten Ziffer nach „0180“
Höchstpreisübersicht im Rufnummernbereich (0)180 ab dem 1. März 2010
| Nummernteilbereich | Anrufe aus den Festnetzen | Anrufe aus den Mobilfunknetzen | |
| Preis je Minute | Preis je Anruf | Höchstpreis je Minute | |
| 0180-1 | 0,039 € | – | 0,42 € |
| 0180-2 | – | 0,06 € | 0,42 € |
| 0180-3 | 0,09 € | – | 0,42 € |
| 0180-4 | – | 0,20 € | 0,42 € |
| 0180-5 | 0,14 € | – | 0,42 € |
Preisangabe
Ab dem 1. März 2010 besteht außerdem die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer 0180-Nummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz anzugeben, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise, der bisher neben der Angabe des genauen Preises für Anrufe aus dem Festnetz genügt hat, reicht ab dem 1. März 2010 nicht mehr aus.










