Die Verbraucherschutzministerkonferenz macht auf ihrer Tagung in Bremerhaven in einer gemeinsamen Stellungnahme deutlich, dass bei Preisangaben, insbesondere bei Lebensmitteln, Änderungen notwendig seien. Als Konsequenz bitten die für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren das zuständige Bundeswirtschaftsministerium, entsprechende Änderungen der Preisangabeverordnung in die Wege zu leiten.

Insbesondere sollten die Regelungen zur Schriftgröße der Preisauszeichnung auf den Verpackungen konkretisiert werden. Für die Verbraucher sollte eine lesbare Mindestgröße erreicht werden. Zur Vergleichbarkeit der Waren sollte die Grundpreisangabe deutlich lesbarer sein.