Nachdem sich die Bundesländer im Vermittlungsverfahren zu dem bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften mit ihren Forderungen nach weitergehenden Verfahrenserleichterungen und mehr Informationen für die Rechtsanwaltskammern nicht hat durchsetzen können, hat er heute die „Notbremse“ gezogen und in seiner heutigen Sitzung mit Zwei-Drittel-Mehrheit Einspruch gegen das Gesetz zur Modernisierung des anwaltlichen und notariellen Berufsrechts eingelegt.

Da der Einspruch mit 2/3‑Mehrheit eingelegt wurde, kann das Gesetz gemäß Art. 77 Abs. 4 Satz 2 GG nur noch dann in Kraft treten, wenn der Deutsche Bundestag den Einspruch mit zwei Dritteln seiner Stimmen zurückweist.