Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat Eckpunkte zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt, mit denen die Vorgaben des europäischen Richtlinienpakets zur elektronischen Kommunikation in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Das europäische Richtlinienpaket zur elektronischen Kommunikation ist bereits im Dezember 2009 in Kraft getreten. Eine Verabschiedung des überarbeiteten deutschen Rechtsrahmens ist bis Ende diesen Jahres geplant.
Das Eckpunktepapier der geplanten Gesetzesänderungen sieht vor, dass die Entscheidungen der Bundesnetzagentur an „wettbewerbs- und investitionsfreundlichen“ Regulierungsgrundsätzen ausgerichtet werden. Zur Erhöhung der Planungssicherheit für potenzielle Investoren soll die Bundesnetzagentur zudem die Befugnis erhalten, grundsätzliche Regulierungskonzepte frühzeitig vorzugeben und mit Blick auf Regulierungsentscheidungen möglichst verbindliche Vorfestlegungen zu treffen. Außerdem soll die Bundesnetzagentur die gemeinsame Nutzung von Grundstücken und dort installierten Einrichtungen vorgeben können.
Darüber hinaus ist eine Ergänzung der Informationspflichten über Infrastruktureinrichtungen vorgesehen. Sie zielt darauf ab, ein umfassendes Verzeichnis über deren Art, Verfügbarkeit und geografische Lage erstellen zu können und so Kooperationen und das so genannte Infrastruktursharing zu verbessern. Damit soll der bereits existierende Infrastrukturatlas nochmals optimiert werden.
Die Nutzung von Frequenzen soll effizienter und flexibler werden. Verschärfte Sanktionsmöglichkeiten sollen dazu führen, dass Funkfrequenzen zukünftig auch tatsächlich genutzt und nicht nur vorgehalten werden. Gleichzeitig sollen Übertragbarkeit, Handel, Vermietung und gemeinsame Nutzung von Frequenzen offener gestaltet werden.
Das Vertrauen der Verbraucher soll durch eine Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit gestärkt werden. Durch erweiterte Informationen über Preise und Angebote werden die Dienstleistungen für den Verbraucher transparenter und leichter vergleichbar. Zukünftig haben die Unternehmen bei Datenschutzverletzungen die zuständigen Behörden zu benachrichtigen.
Darüber hinaus soll die institutionelle Zusammenarbeit auf europäischer Ebene im Telekommunikationsbereich intensiviert werden. Der intensivere Austausch mit europäischen Gremien und Organen bei Regulierungsentscheidungen trägt dem Ziel der Harmonisierung im europäischen Binnenmarkt Rechnung. Die Entscheidungskompetenzen der Bundesnetzagentur bleiben dabei bestehen, zusätzliche Vetorechte europäischer Dienststellen sind nicht vorgesehen.
Die Eckpunkte zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sind unter „Weiterführende Informationen“ abrufbar.
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