Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Mit einem ausländischen Berufsabschluss hatten es Arbeitnehmer in Deutschland bislang nicht einfach. Oft wurde der Abschluss nicht anerkannt, sie konnten ihren Beruf also nicht ausüben. Die Bundesregierung will die Anerkennung ausländischer Abschlüsse nun erleichtern und hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz)“ vorgelegt.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Derzeit fehlen 117.000 studierte Fachkräfte wie Mathematiker, Informatiker, Naturwissenschaftler und Techniker. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft hervor. Auch Ingenieure und gut ausgebildete Arbeitskräfte im Bereich von Pflege und Erziehung werden allmählich zur Mangelware. Die beabsichtigte verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist daher nicht nur ein Meilenstein in der Integrationspolitik. Sie ist wichtig, um den Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken.

Der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Anerkennungsgesetzes muss noch im Bundestag verabschiedet werden. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen.

Ausländische Abschlüsse werden schneller anerkannt

Rund 300.000 Menschen werden nach Schätzung der Bundesregierung von der gesetzlichen Neuregelung profitieren. Sie kommen vor allem aus Nicht-EU-Ländern. Bisher arbeiten sie oft auf Arbeitsplätzen, die nicht ihrer Qualifikation entsprechen. Das hat formale Gründe oder liegt an fehlenden Bewertungsmöglichkeiten.

Nach dem Anerkennungsgesetz haben Personen aus Drittstaaten einen Anspruch auf individuelle Prüfung ihrer Qualifikation nach einheitlichen Kriterien:

  • Innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sollen sie Klarheit darüber erhalten, ob ihre Anschlüsse in Deutschland anerkannt werden.
  • Sie erhalten eine Mitteilung, wie eventuelle Lücken ausgeglichen werden können.
  • Ihnen wird mitgeteilt, welche Weiterbildung für eine Anerkennung noch nötig ist.

Auch Teilanerkennungen sind möglich, damit sich die Bewerber gezielt nachqualifizieren können. Die hohen deutschen Qualifikationsstandards bleiben jedoch erhalten.

Keine Koppelung an Staatsangehörigkeit

Bisher war die Zulassung zu bestimmten Berufen an die deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit gebunden. Das vorgesehene Anerkennungsgesetz schafft diese Koppelung weitgehend ab. So kann dann beispielsweise auch ein türkischer Arzt eine Approbation erhalten, sofern er die fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Dies war bisher nicht möglich, selbst wenn er in Deutschland studiert hatte.

Die derzeit für die Anerkennungsverfahren von EU-Bürgern (Unionsbürgern) und Spätaussiedlern zuständigen Kammern von Industrie und Handwerk und die zuständigen Länderbehörden werden auch die Verfahren nach dem Anerkennungsgesetz durchführen.

Gleichwertigkeitsprüfung für berufliche Qualifikationen

Neben dem Anerkennungsgesetz wird auch das so genannte Berufsqualifikationsgesetz geschaffen. Ein Meilenstein für die Bewertungspraxis in Deutschland ist die Einführung eines Rechtsanspruchs für die rund 350 Ausbildungsberufe, die in die Zuständigkeiten des Bundes fallen (nicht reglementierte Berufe). Dort besteht Anspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung. Das schafft größtmögliche Transparenz für Antragsteller, Arbeitgeber und Behörden.

Für die landesrechtlich geregelten Berufe – zum Beispiel Lehrer oder Ingenieure – planen die Länder Regelungen nach dem Muster des Bundesgesetzes. Die Länder sind auch für den Vollzug der bundesgesetzlichen Regelung zuständig. Es sollen einheitliche Vollzugskriterien erarbeitet werden.

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