Ein Fahrlehrer, der seine Schülerinnen mehrfach sexuell belästigt hat, muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt seinen Fahrschulbetrieb einstellen und darf keinen Unterricht mehr erteilen.

Im entschiedenen Fall betreibt der Fahrlehrer mehrere eigene Fahrschulen. Über Jahre hinweg hatte er beim praktischen Unterricht immer wieder unter dem Vorwand der Hilfestellung seine Schülerinnen im Brustbereich oder am Oberschenkel berührt und auch die Hand der Schülerinnen auf seinen eigenen Oberschenkel gelegt. Zudem machte er den Frauen gegenüber wiederholt Äußerungen sexuellen Inhalts.
Nachdem die Stadt durch Anzeigen betroffener Frauen hiervon erfahren hatte, widerrief sie mit sofortiger Wirkung sowohl die Fahrlehrerlaubnis des Betreffenden als auch dessen Erlaubnis, eine Fahrschule zu betreiben.
Hiergegen erhob dieser Widerspruch und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht.
Das Gericht hat den Antrag abgelehnt: Der Fahrlehrer habe jahrelang seine Stellung als Ausbilder und das ihm von den jungen Frauen entgegengebrachte Vertrauen dazu missbraucht, diese verbal und körperlich sexuell zu belästigen. Damit habe er sich als charakterlich ungeeignet erwiesen, den Fahrlehrerberuf auszuüben und eine Fahrschule zu führen. Das festgestellte Fehlverhalten rechtfertige auch ein sofortiges Einschreiten der Behörde, denn nur so könnten weitere Übergriffe verhindert werden.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 14. Januar 2008 – 4 L 1584/07.NW