Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes mit einer Reihe von Änderungen zugestimmt.

Nach der jetzt beschlossenen gesetzlichen Neuregelung sollen personenbezogene Daten wie Adressen künftig immer dann weitergegeben werden dürfen, wenn der Kunde darin einwilligt. Die entsprechende Textpassage etwa in Vertragstexten soll dabei optisch deutlich hervorgehoben sein müssen.
Listenmäßig erfasste Daten wie etwa Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel sollen auch ohne Einwilligung weitergegeben werden dürfen, sofern die Betroffenen über die Herkunft der Angaben informiert werden. Damit soll ihnen ermöglicht werden, einer solchen Weitergabe und Nutzung ihrer Daten wirksam zu widersprechen. Der ursprüngliche Regierungsentwurf hatte noch eine strengere Regelung vorgesehen, nach der die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken oder zur Markt- und Meinungsforschung künftig grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig sein sollte.
Weiterhin möglich ist desweiteren auch die Eigenwerbung mit eigenen Kundendaten, die im Rahmen einer Vertragsbeziehung erhoben wurden.
Ferner soll die Sicherheit von Daten durch Vorschriften zur Verschlüsselung durch Anonymisierung und Pseudonymisierung erhöht werden. Gestärkt werden soll zudem die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, für die weitreichende Kündigungsschutzvorschriften vorgesehen sind. Daneben sollen die Aufsichtsbehörden künftig bei Verstößen gegen Datenschutzregelungen nicht nur Bußgeldverfahren einleiten, sondern auch anordnen können, dass der entsprechende Verstoß eingestellt wird. Auch sollen die Bußgelder für Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen deutlich angehoben werden. Dabei ist für solche Fälle auch die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung vorgesehen.
Die zunächst geplanten Regelungen zur Einführung eines Datenschutzaudits sind hingegen gestrichen worden. Hier soll nach dem Willen der Koalition zunächst ein dreijähriges Pilotprojekt für eine Branche erfolgen.
Die jetzt beschlossene Gesetzesnovelle ist damit eine deutlichere Verschlechterung gegenüber der ursprünglichen Gesetzesvorlage.Der ursprüngliche Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium wurde durch den Bundestag derart verwässert, dass der Datenschutz darin nur noch in „homöopathischer Dosierung“ erkennbar ist.