De-Mail-Gesetz

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften“ in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Ziel des De-Mail-Gesetzes ist die Schaffung eines Rechtsrahmens für „vertrauenswürdige De-Mail-Dienste im Internet“. Das De-Mail-Gesetz soll einheitliche Regelungen darüber bringen, was die Mindestanforderungen an einen sicheren elektronischen Nachrichtenaustausch sind. Darüber hinaus soll es für ein geregeltes Verfahren sorgen, wie diese Mindestanforderungen, die für alle künftigen De-Mail-Provider in gleicher Weise gelten werden, wirksam überprüft werden.

De-Mail-Gesetz

Per „De-Mail“ sollen in Deutschland ab 2011 Nachrichten und Dokumente vertraulich, zuverlässig und sicher über das Internet versendet werden können. Grundlegende Sicherheitsfunktionen für den elektronischen Nachrichtenaustausch wie Verschlüsselung, sichere Identität der Kommunikationspartner und Nachweisbarkeit (Versand-/Eingangsnachweise), die der heute genutzten eMail fehlen, sollen einfach nutzbar und damit breit verfügbar gemacht werden.

Das De-Mail-Gesetz bildet hierfür den rechtlichen Rahmen. Realisiert und betrieben wird De-Mail von staatlich zugelassenen („akkreditierten“) und in der Regel privaten Anbietern, den De-Mail-Providern. Um die Akkreditierung als De-Mail-Provider vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zuständiger Behörde zu erhalten, müssen die künftigen De-Mail-Provider bestimmte Auflagen in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz erfüllen und die technische Zusammenarbeit mit den De-Mail-Diensten der anderen De-Mail-Anbieter nachweisen.

Bürger, Unternehmen, Behörden und sonstige Institutionen sollen bei einem akkreditierten De-Mail-Anbieter ihrer Wahl ein De-Mail-Postfach eröffnen können. Hierfür wird eine sichere Identifizierung z.B. durch Vorlage eines Personalausweises erforderlich sein – ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos. Damit sind die Kommunikationspartner eindeutig nachvollziehbar. Der Versand von De-Mails erfolgt über gesicherte Kommunikationskanäle. Die Nachrichten sind vor Mitlesen und Veränderungen geschützt. Der Nutzer kann qualifiziert elektronisch signierte Versand- und Eingangsbestätigungen mit hoher Beweiskraft erhalten („Einschreiben“)