Auch wenn die Bundesregierung den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen hat und die Nutzung von erneuerbaren Energien fördert, ist es für die Betreiber von Windenergieanlagen nicht gerade einfach, für ihre Anlagen einen Standort zu finden, der auch genehmigt wird.

Während auf der einen Seite Bergbauberechtigungen zur Suche nach Erdöl und Erdgas wegen schwieriger Rahmenbedingungen zurückgegeben werden, haben auf der anderen Seite die Betreiber von Windenergieanlagen regelmäßig mit Klagen zu kämpfen. So sind in Niedersachsen beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Aufhebungsanträge für Aufsuchungserlaubnisse und Gewinnungsberechtigungen auf Kohlenwasserstoffe (Erdöl/Erdgas) eingegangen, da sich das betreffenede Unternehmen aus Deutschland zurückziehen wird. Die Aufhebungsanträge betreffen drei Gebiete im Landkreis Gifhorn und Rotenburg. Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis darf in einem speziellen Gebiet ein bestimmter Rohstoff aufgesucht werden. Wird eine solche Berechtigung durch das LEBG aufgehoben, besteht für andere Firmen die Möglichkeit, sich auf Antrag eben diese Berechtigung durch das LBEG nach dem Bundesberggesetz bescheinigen zu lassen.
Gleichzeitig sind in jüngster Zeit geplante Windenergieanlagen durch Klageeinreichungen erheblich behindert bzw. gestoppt worden. So ist gegen die Errichtung von fünf Windkraftanlagen die Bürgerinitiative Neu-Anspach in Hessen mit einem Bürgerbegehren vorgegangen – was allerdings vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt a.M.1 gescheitert ist. Ebenso ist ein Eilantrag der Stadt Michelstadt gegen ein geplantes Windrad in Hainhaus vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt2 abgelehnt worden. In dem Genehmigungsverfahren hatte die Stadt Michelstadt als Standortgemeinde ihr Einvernehmen verweigert und das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Genehmigungsbehörde dem Betreiber die beantragte Genehmigung erteilt. Dagegen hat die Stadt Michelstadt geklagt und einen Eilantrag gestellt . Allerdings findet man in speziellen Veröffentlichungen der Wirtschaft und Industrie genauso Mitteilungen über gestoppte Bauvorhaben von Windanlagen. Kürzlich sind z. B. vom Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg die Ablehnung von Windkraftanlagen bei Wallerdorf (Stadt Rain) für rechtmäßig angesehen worden. Nachdem vom zuständigen Landratsamt die Genehmigungsanträge abgelehnt worden waren, haben die Betreiber auf Erteilung einer Genehmigung für insgesamt sechs Windräder geklagt. Das Verwaltungsgericht3 hat diese Klagen abgewiesen. In einem anderen Fall hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden, dass solange nicht an den betreffenden Windkraftanlagen weitergebaut werden darf, bis über die Klagen entschieden worden ist. Die aufschiebende Wirkung von Klagen gegen 6 Windkraftanlagen im Landkreis Haßberge ist vom Verwaltungsgericht4 wiederhergestellt worden. Die entsprechenden Anträge haben Eigentümer von Grundstücken in einem Nachbarort gestellt.
Aus den Presseveröffentlichungen ergibt sich, dass die Behinderungen beim Anlagenbau meist auf die Umweltverträglichkeit zurückzuführen sind. Entweder sind die Belange des Tierschutzes nicht hinreichend berücksichtigt worden oder Anwohner fühlen sich durch die geplante Anlage in ihren Rechten beeinträchtigt. Trotz dem Ausbau der erneuerbaren Energien als Grundstütze der Energiewende ist die Umsetzung nicht immer ohne Schwierigkeiten möglich.
- VG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2015 – 7 K 2472/14.F[↩]
- VG Darmstadt, Beschluss vom 17.06.2015 – 6 L 571/15.DA[↩]
- VG Augsburg, Urteile vom 02.07.2015 – Au 4 K 13.567 (Enercon GmbH) und Au 4 K 14.795 (Windpark Wallerdorf Projekt GmbH & Co. KG) [↩]
- VG Würzburg, Beschlüsse vom 27.03.2015 – W 4 S 15.155, 156 und W 4 S 15.158 – 161[↩]