Deutschland-Card

Dass eine Bezeichnung allgemein gehalten und deshalb mit einer gewissen begrifflichen Unbestimmtheit verbunden ist, steht der Feststellung, dass ihr als beschreibende Sachangabe die Unterscheidungskraft fehlt, nicht entgegen.

Deutschland-Card

Mit dieser Begründung versagte jetzt der Bundesgerichtshof einer als „Deutschland-Card“ bezeichneten Ausweis-, Berechtigungs-, Kredit- oder Kundenkarte die markenrechtliche Anerkennung, denn der Bestandteil „Deutschland“ sei lediglich die Angabe des Einsatzgebiets der Karte.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22. Januar 2009 – I ZB 52/08