Die Bundesländer haben sich dazu entschieden, die bisher geltende Anzahl von maximal 20 Konzessionen für Sportwettenanbieter zu kippen, weil diese in der Praxis zu erheblichen Problemen geführt und mitunter genau Gegenteiliges bewirkt hat. So war illegales privates Glücksspiel ein zunehmendes Problem, dem präventiv entgegengewirkt werden sollte. Nichtsdestotrotz sollen die Konzessionen zukünftig auch an qualitative Mindeststandards geknüpft werden.


Alter Glücksspielstaatsvertrag manifestierte Monopol des Anbieters Oddset
Glücksspiel ist, wie www.wz.de berichtet, nicht nur in Deutschland so eine Sache – es muss im Einklang mit der aktuellen Gesetzeslage stehen und darf nicht von jedem durchgeführt werden. Eine erste Reglementierung des Sektors fand schon im Jahr 2008 mit dem sogenannten Glücksspielstaatsvertrag statt, dem sich alle 16 deutschen Bundesländer unterwarfen. Der Vertrag sollte einheitliche Regelungen für die Veranstaltung von Glücksspiel schaffen und trat direkt am 1. Januar in Kraft. Er sollte fortan für volle vier Jahre bis zum 31. Januar des Jahres 2011 gelten. Doch seine Geltung endete nicht etwa, weil er nicht mehr sachdienlich gewesen wäre, sondern schlicht und ergreifend deshalb, weil die einzelnen Bundesländer im Vorfeld nicht beschlossen hatten, dass er länger gelten solle. Der Glücksspielstaatsvertrag hatte unter anderem die folgenden Ziele:
- Vermeidung von Glücksspiel- und Wettsucht
- Spielerschutz und Jugendschutz
- Schutz vor Betrug und Co.
Was vielen Anbietern, die zunehmend auf den Markt drängen wollten, jedoch so gar nicht schmeckte, war die Manifestierung des, gemäß www.handelsblatt.com schon vorher bestehenden, Glücksspielmonopols von Oddset. Der staatliche Sportwettenanbieter nutzte zudem seine Vormachtstellung auch auf Marketingebene in einer Art und Weise, die für die Zukunft nicht länger akzeptabel schien.
Glücksspieländerungsstaatsvertrag führte begrenzte Konzessionen ein

Die Verabschiedung des sogenannten Glücksspieländerungsstaatsvertrags war somit nur eine logische Schlussfolgerung der aufgezeigten Probleme. In Kraft trat der, auch auf www.lotto.de besprochene, Vertrag am 1. Juli 2012, nachdem er durch alle Bundesländer, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, Ende Dezember 2011 unterzeichnet worden war. Der GlüÄndStV, wie er auch abgekürzt wird, konstatierte diverse einschneidende Änderungen:
- Beendung des Vertriebsverbots für Lotto über das Internet
- Möglichkeit eines grenzüberschreitenden Lotto-Jackpots
- Zulässigkeit der Werbung von Spielbanken
- Für sieben Jahre geltende Ausnahme vom staatlichen Monopol
Der erste Punkt war vor allem revolutionierend für die Lottobranche, die fortan auch mit dem immer populärer werdenden Medium des Internets arbeiten konnte. Aber auch für Spielbanken bedeutete die Möglichkeit, aktiv Werbung zu machen, einen Schritt in eine liberalere Richtung. Insbesondere der letzte Punkt sollte aber in der Praxis die größte Wichtigkeit entwickeln. Während der sogenannten Experimentierphase räumte der Art. 10a des GlüÄndStV nämlich die Möglichkeit ein, maximal 20 Konzessionen für Anbieter von Sportwetten zu vergeben. Dies galt sowohl für privat als auch staatliche organisierte Unternehmen. Da es sich bei der Vergabe der Konzessionen um eine weitreichende Änderung handelte, wurde das zugehörige Vergabeverfahren mit Argusaugen überwacht. Die finale Vergabe verzögerte sich jedoch und mit Klagen blockierten sich viele Bewerber quasi gegenseitig.
Gründe für die Aufhebung der Konzessionsbeschränkung sind vielfältig

Dies ist natürlich keinesfalls praxistauglich, sodass es nun auf den ersten Blick eine vernünftige Entscheidung ist, die Konzessionsbeschränkung endgültig aufzuheben. Auch der Unternehmer Heinz Patzelt von www.wettanbieter.de sieht die Entscheidung äußerst positiv: „Es trägt wohl zur notwendigen Beruhigung des Sportwettenmarktes bei und sorgt gleichzeitig für mehr Klarheit.“ Andere Stimmen pflichten dem Grundtenor bei: „Zudem sei es vermehrt zu illegalem Spiel gekommen…“, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschef Erwin Sellering zum Abschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in Rostock.
Ein interessanter Punkt ist, dass derzeit ebenfalls noch diskutiert wird, bessere Kontrollmöglichkeiten für illegale Angebote zu entwickeln. Dies ist natürlich besonders für den Internet-Casino-Bereich relevant, da dieser auch wesentlich schwerer zu regulieren ist. Mit der verschärften Kontrolle einhergehen soll auch die Option, entsprechende Sanktionen zu verhängen. Ebenfalls im Gespräch ist den Spielerschutz dadurch zu erhöhen, ein monatliches Verlustlimit von 1000 Euro pro Spieler einzuführen. Dies ist jedoch kritisch zu sehen:
- Verlustlimits lassen sich in den meisten Fällen umgehen
- Mehrere Plattformen ermöglichen eine Aushebelung des Limits
- Unzulässige Mehrfachaccounts sind möglich
Verlustlimits liefen in der Praxis nämlich insbesondere dann ins Leere, wenn ein Spieler Accounts auf mehreren unterschiedlichen Seiten hat und einfach woanders weiterspielt, wenn das entsprechende Limit erreicht ist. Bis dato erscheint es nicht nachvollziehbar, wie dies verhindert werden kann.
Attraktivität des Glücksspielmarktes ist für Anbieter und Spieler hoch

Nicht wenige Außenstehende können die ganze Problematik, die mit der Vergabe der Konzessionen und der Regulierung des Marktes einhergeht, nicht ganz nachvollziehen. Betrachtet man das Ganze jedoch objektiv, so stellt man fest, dass Sportwetten bzw. Glücksspiel für viele Menschen eine attraktive Freizeitbeschäftigung darstellen:
Perspektive | Vorteile | Nachteile |
Anbieter | Langfristiger Gewinn | Regulierungen |
Spieler | Spaß und Spannung | Risiko der Spielsucht |
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