Die mißlungene LPG-Umstrukturierung

Eine fehlgeschlagene Umstrukturierung einer LPG im Wege einer übertragenden Auflösung analog § 179a AktG wird wirksam, wenn die durch ihren Nachtragsliquidator vertretene LPG i.L. in einem Vertrag mit dem neuen Unternehmen die Veräußerung ihres gesamten Vermögens aus der Liquidation gegen die Gewährung von Anteilsrechten an dem neuen Unternehmen vereinbart und die Mitgliederversammlung dem zustimmt.

Die mißlungene LPG-Umstrukturierung

Zur „Heilung“ einer unwirksamen übertragenden Auflösung durch ein Veräußerungsgeschäft aus der Liquidation der LPG ist es nicht erforderlich, das Rechtsgeschäft in allen Teilen neu vorzunehmen. Es reicht aus, dass die Urkunde über das die Bestätigung enthaltende Rechtsgeschäft auf die Urkunde über das zu bestätigende Rechtsgeschäft hinweist.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28. November 2008 – BLw 4/08