Einheitliche Akkreditierungsstelle für Produktprüfer

Die Bundesregierung hat heute den Entwurfs eines Gesetzes über die Akkreditierungsstelle beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren eröffnet.

Einheitliche Akkreditierungsstelle für Produktprüfer

Hintergrund des Gesetzentwurfses ist eine europäische Verordnung, die zum 1. Januar 2010 wirksam wird. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten über jeweils eine einzige nationale Akkreditierungsstelle verfügen. In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Akkreditierung derzeit aber noch auf über 20 verschiedene Einrichtungen – je nach Produktbereich Bundesstellen, Länderstellen oder auch private Stellen – verteilt. In Deutschland führen ca. 4000 Zertifizierungsstellen und Laboratorien – darunter Unternehmen wie die Technischen Überwachungsvereine (TÜV), aber auch kleine Laboratorien – verschiedenste Prüfungen von Produkten und Dienstleistungen durch. Ihre Befähigung hierzu weisen sie regelmäßig in einem Akkreditierungsverfahren nach.

Mit dem Gesetz wird die Errichtung einer einzigen deutschen Akkreditierungsstelle geregelt. Dazu wird eine private Gesellschaft gegründet, an der Bund, Länder und Wirtschaft zu gleichen Teilen beteiligt sein sollen. Diese Stelle wird sodann vom Bund beliehen, so dass sie wie eine Behörde handeln kann.