Einigungsgebühr für einen Vertragsentwurf

Die Ausarbeitung des Entwurfs eines Vertrages, der danach abgeschlossen wird, kann – sofern damit eine auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigt wird – eine Mitwirkung beim Abschluss eines Einigungsvertrags im Sinne der Nr. 1000 RVG VV bedeuten.

Einigungsgebühr für einen Vertragsentwurf

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. November 2008 – IX ZR 186/07