Um den Verbrauchern, die sich dazu entschlossen haben, einen günstigeren Energielieferanten zu suchen, einen schnelleren Wechsel zu ermöglichen, hat heute die Bundesregierung beschlossen, dass es künftig den Verbrauchern möglich ist, ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Bisher musste eine Frist von einem Monat zum Monatsende eingehalten werden. Die neuen Regeln sollen Kunden des örtlichen Grundversorgers den Wechsel ihres Strom- oder Gasanbieters erleichtern .

Das Kabinett hat heute die dafür notwendigen Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Insgesamt darf ein solcher Wechsel nicht länger als drei Wochen dauern. Dazu wurden die Vorgaben an die Unternehmen zur Zusammenarbeit bei der Abwicklung des Lieferantenwechsels angepasst.
Durch diese Änderungen erhofft man sich eine Stärkung des Wettbewerbs und eine Motivation der Unternehmen zu günstigeren Angeboten. Eines bleibt jedoch: Niemand muss befürchten, bei einem Wechsel ohne Strom oder Gas auskommen zu müssen. Der örtliche Grundversorger bleibt in jedem Fall zur Versorgung verpflichtet.
Andere Versorger als die Grundversorger werden sich an der neuen Frist messen lassen müssen, so dass auch Kunden außerhalb der Grundversorgung von der Neuregelung profitieren werden.
Künftig müssen die Energieversorgungsunternehmen auch auf Beschwerdemöglichkeiten und die im November anerkannte kostenlose Schlichtungsstelle Energie hinweisen. Damit die Änderung der Verordnungen in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrats.