Erst Fördermittel, dann Werksschließung

Die Nokia GmbH muss nach der Schließung des Standorts Bochum im Sommer 2008 keine Fördermittel an den Bund zurückzahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem heute verkündeten Urteil und gab damit einer Klage der Nokia GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Bonn, statt. Den angefochtenen Rückforderungsbescheid des Ministeriums über einen Betrag von ca. 1,3 Mio. € hob jetzt das Verwaltungsgericht Köln auf.

Erst Fördermittel, dann Werksschließung

Die Fördermittel hatte der Bund 2004 für ein Forschungsvorhaben des Nokia Research Center in Bochum bewilligt. Ziel des Vorhabens war die Weiterentwicklung der Mobiltelefone zu mobilen Multi-Media-Anwendungen. Die Rückforderung begründete das Ministerium damit, dass Teil des geförderten Vorhabens nach Abschluss der Projektphase auch eine mehrjährige Verwertungsphase in Bochum sei. Nach der Schließung des Standorts werde der Förderungszweck verfehlt. Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht Köln jedoch nicht: Die Nokia GmbH habe die erhaltenen Fördergelder nicht zweckwidrig verwendet, urteilten die Kölner Richter. Denn dem Förderbescheid aus dem Jahr 2004 sei weder ausdrücklich noch durch Auslegung eine Verpflichtung der Nokia GmbH zu entnehmen, ihr Forschungszentrum am Standort Bochum über den Sommer 2008 hinaus zu erhalten.

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 10. Juni 2010 – 16 K 5313/08

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