Firmengründung in der Schweiz

Auswandern ist beliebt geworden. Es verlassen immer mehr Bundesbürger das Land, um ihr Glück in der Fremde zu suchen. Viele verlassen das Land aus wirtschaftlichen Gründen; sie sehen sich wegen ihrer Arbeitslosigkeit zum Teil gezwungen zu gehen, da sie nur im Ausland Aussicht auf eine Arbeitstelle haben oder es locken im Ausland höherer Verdienst und weniger Steuern. Von Steuervorteilen werden neben den Arbeitnehmern oder Privatpersonen auch Unternehmer angezogen. Bei einer Firmengründung im Ausland sind aber immer auch verschiedenste Bedingungen zu beachten – abhängig vom jeweiligen Land.

Firmengründung in der Schweiz

Mit einer Firmengründung in der Schweiz bringt man automatisch das schweizer Bankgeheimnis, den solide Schweizer Franken und geringe Steuern in Verbindung. Sicherlich sind die Steuern im Vergleich zu Deutschland für ein Unternehmen in der Schweiz sehr niedrig. Die Schweiz besteuert auf drei Ebenen: auf der Bundesebene, der Kantonsebene und der Gemeindeebene, wobei es zwar eine einheitliche Bundessteuer gibt – aber sehr unterschiedlich hohe Kantonssteuern und Gemeindesteuern existieren. Daher ist das Steuergefälle sehr extrem. So kann der Kanton Zug z.B. die tiefste Steuerbelastung der Schweiz aufweisen (für 2010). Darüber hinaus werden die Firmen, die ihren Hauptsitz verlegen wollen, gefördert und unterstützt. Die Ausrichtung des Unternehmens und die Standortwahl beeinflussen in hohem Maße, welche Steurerleichterungen in Anspruch genommen werden können oder ob das Unternehmen in den Genuss von anderen Förderungen kommen kann.

So ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die der Wahl der Rechtsform. Neben der AG ist die GmbH eine der häufigsten Unternehmensformen. Nicht nur für eine GmbH-Gründung, sondern für jede Firmengründung ist ein Domizil in der Schweiz erforderlich. Außerdem bedarf eine GmbH ein Mindeststammkapital von 20.000 CHF. Seit 2008 sind keine zwei Gesellschafter mehr Pflicht für die Gründung, denn es ist auch eine 1-Personen-GmbH möglich. Ebenso hat der Gesellschafter der GmbH nicht mehr unbedingt einen Wohnsitz in der Schweiz zu haben: eine grenzüberschreitende Geschäftsführung ist seit 2008 auch erlaubt.

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass in der Schweiz die offizielle Währung zwar der Schweizer Franken ist, aber der Euro in sehr vielen Betrieben auch als Zahlungsmittel akzeptiert ist. Sogar die Banken machen eine Kontoeröffnung in Euro möglich. Und nicht zuletzt kann die Buchhaltung in Fremdwährung erfolgen. Lediglich am Ende des Geschäftsjahres hat u.a. die Bilanz umgerechnet in Schweizer Franken zu erfolgen.

Bildnachweis: