Gasnetzzugangsverordnung

Das Bundeskabinett hat heute die neue Gasnetzzugangsverordnung beschlossen. Mit den Regelungen sollen die Bedingungen für flächendeckenden Wettbewerb auf dem Gasmarkt verbessert werden, die sich in der Vergangenheit häufig als „Hemmschuh“ für Wettbewerbsangebote erwiesen haben.

Gasnetzzugangsverordnung

Insbesondere der Zugang zum Gasnetz stellt für Wettbewerber bisher eine Hürde für den Markteintritt dar. Teilweise konnten benötigte Kapazitäten im Netz nicht erworben werden, weil diese langfristig ausgebucht waren. Dies machte es insbesondere neuen Anbietern schwer, als Wettbewerber aufzutreten. Hier setzt die neue Gasnetzzugangsverordnung mit im Wesentlichen drei Instrumenten an:

  • Einer Reduzierung der Zahl der Gebiete, innerhalb derer sich Gaslieferanten frei bewegen können (so genannte Marktgebiete) von derzeit sechs auf höchstens zwei bis zum Jahr 2013. Dies soll insbesondere bundesweite Lieferangebote für neue Lieferanten wirtschaftlich attraktiver machen.
  • Einer Erleichterung des Zugangs zu knappen Transportkapazitäten, indem Kapazitäten künftig diskriminierungsfrei versteigert werden. Dies soll eine wesentliche Hürde für den Markteintritt von Wettbewerbern beseitigen.
  • Einer Erleichterung des Netzzugangs für Gaskraftwerke. Nach dem erfolgreichen Modell der Kraftwerksnetzanschlussverordnung im Strombereich erhalten Betreiber von Gaskraftwerken das Recht, Kapazitäten gegen angemessene Gebühr für maximal drei Jahre zu reservieren.

Die Verordnung wird nun noch ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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