Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, mit dem die Generalunternehmerhaftung für die Bauwirtschaft ab dem 1. Oktober 2009 neu geregelt werden soll. Dazu wird ein bestehendes Zertifizierungsverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als Präqualifikation genutzt. Ziel ist es, dem Generalunternehmer eine einfachere und damit unbürokratischere Überprüfung der Nachunternehmer zu ermöglichen. Der Preis dafür ist allerdings, dass für die Nachunternehmer ein weiteres bürokratisches Verfahren aufgebaut wird.

Bei der Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft haftet ein Generalunternehmer für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch einen von ihm mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragten Subunternehmer. Die Haftung entfällt, wenn der Generalunternehmer nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer seine Zahlungspflicht erfüllt. Dieser Nachweis erfolgt derzeit durch so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Demnächst soll die Unbedenklichkeit dann aus einer im Internet öffentlich zugänglichen Liste der zertifizierten Bauunternehmer ausgedruckt werden.
– Wohlgemerkt: Nicht die schwarzen Schafe werden veröffentlicht, sondern jeder Bauunternehmer muss sich diesem Zertifizierungsverfahren unterziehen, um zu den weißen Schafen gerechnet zu werden.