Gesamtrechtsnachfolge aufgrund eines Asset Deals?

Bei einem Erwerb von Gesamtheiten einzelner Wirtschaftsgüter eines Unternehmens wird der Erwerber nicht Gesamtrechtsnachfolger des Veräußerers1.

Gesamtrechtsnachfolge aufgrund eines Asset Deals?

Dies gilt auch für den Fall, dass das gesamte immaterielle Vermögen und das gesamte Anlage- und Vorratsvermögen der Schuldnerin vom Insolvenzverwalter erworben wurde.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Oktober 2015 – I ZR 173/14

  1. Anschluss an BGH, Urteil vom 30.01.2013 – XII ZR 38/12, NJW 2013, 1083 Rn. 16[]
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