Stützt der Aufsichtsrat die Angemessenheit eines Haftungsvergleichs auf die begrenzte finanzielle Leistungsfähigkeit eines ehemaligen Vorstandsmitglieds, müssen die Auskünfte in der Hauptversammlung diese Bewertung nachvollziehbar machen. Dabei muss auch hinreichend deutlich werden, wenn dem Aufsichtsrat möglicherweise selbst die erforderlichen Kenntnisse über
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