Ohne Rechte, aber nicht rechtslos

Der temporäre Verlust der Rechte eines Aktionärs gemäß § 20 Abs. 7 AktG lässt das Verbot eines Rechtsmissbrauchs der übrigen Aktionäre ihm gegenüber unberührt.

Ohne Rechte, aber nicht rechtslos

Der temporäre Rechtsverlust gemäß § 20 Abs. 7 AktG erstreckt sich nicht auf die Anfechtungsbefugnis nach § 245 Nr. 3 AktG, wenn die gemäß § 20 AktG erforderliche Mitteilung vor Ablauf der Anfechtungsfrist (§ 246 Abs. 1 AktG) nachgeholt wird.

Bundesgerichtshof, Hinweisbeschluss vom 20. April 2009 – II ZR 148/07

Weiterlesen:
DaimlerChrysler und das Aktienrecht