Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann, wie der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil nochmals ausdrücklich feststellte, aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn dem kündigenden Gesellschafter nach der Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses nicht zumutbar ist.
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