Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht als Unternehmer tätig.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall hatte ein leitender Angestellter der S-AG geklagt, der zugleich
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