Die Krankenkassen-Arbeitsgemeinschaft – und die aktienrechtliche Schweigepflicht

Ein Zusammenschluss von Krankenkassen zu einer Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft darf gegenüber aufsichtsbehördlichen Auskunftsverlangen nicht aufgrund aktienrechtlicher Pflichten schweigen.

In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hatte eine bundesunmittelbare Betriebskrankenkasse geklagt, ist zusammen mit anderen Krankenkassen Aktionärin einer

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Geldscheine

Zahlungen nach Insolvenzreife

§ 64 Satz 1 GmbHG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zu Gunsten der Gesellschaft, sondern begründet eine eigenständige Anspruchsgrundlage der Gesellschaft bzw. einen „Ersatzanspruch eigener Art“.

Dass der Geschäftsführer durch das Zahlungsverbot daran gehindert

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Landgericht Bremen

Prozesskostenhilfe für eine GbR

Eine Personengesellschaft ist eine parteifähige Vereinigung im Sinn von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO. Das gilt unabhängig davon, ob sie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder aber aufgrund ihres Geschäftsbetriebs als offene Handelsgesellschaft anzusehen ist.

Zu den parteifähigen Vereinigungen

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Oberlandesgericht München

Gläubigerbenachteiligung durch Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens – und die Rückzahlung über die Muttergesellschaft

Die in der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens liegende Gläubigerbenachteiligung wird nicht beseitigt, indem der Gesellschafter die empfangenen Darlehensmittel zwecks Erfüllung einer von ihm übernommenen Kommanditeinlagepflicht an die Muttergesellschaft der Schuldnerin weiterleitet, welche der Schuldnerin anschließend Gelder in gleicher Höhe auf der

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