Für einen Unternehmer kann es von Vorteil sein eine Stiftung zu gründen. Gerade wenn die Nachfolgefrage geregelt werden soll, bietet die Stiftung eine gute Alternative. Kein Unternehmer möchte seine Firma bei einer ungeregelten Nachfolge untergehen sehen. Denn oft stellt das Unternehmen auch das Lebenswerk eines Menschen dar. In der heutigen Zeit ist es mit großen Schwierigkeiten verbunden, für ein Unternehmen einen geeigneten Nachfolger zu finden. Durch die Errichtung einer Stiftung ist dieses Problem gelöst. Das Lebenswerk bzw. das Vermögen bleibt erhalten. Keiner kann auf das Stiftungsvermögen zugreifen und das Unternehmen bleibt bestehen. Genauso wenig kann es zu einer Zerschlagung des Unternehmens durch die Erben kommen. Im Gegenteil: Wird die Stiftung noch zu Lebzeiten errichtet, ist der Marketing-Effekt nicht zu unterschätzen! Bekanntheitsgrad und positive Resonanz gegenüber dem Unternehmen steigen enorm.

Ist der Entschluss zur Errichtung einer Stiftung gefallen, kommen aber noch einige Schwierigkeiten auf den zukünftigen Stifter zu: Denn die „Stiftung“ schlechthin gibt es nicht. Möchte der Stifter nur die Unternehmensnachfolge sichern, ist eine Unternehmensträgerstiftung die beste Lösung; liegt ihm die Versorgung der Familie mehr am Herzen, wird es eine Familienstiftung; soll beides geregelt werden, kommt eine Doppelstiftung in Frage. Nicht zuletzt gibt es noch die Möglichkeit einer gemeinnützigen Stiftung, die eben gemeinnützige Zwecke verfolgt, und damit auch das Ansehen des Stifters und des Unternehmens steigert.
Die Frage der Stiftung ist so komplex, dass die Hilfe von kompetenter Seite durchaus sinnvoll ist. So kann man sich z.B. bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl die nötige Unterstützung suchen. Es gibt in jedem Land andere Vorschriften, die bei der Errichtung einer Stiftung zu beachten sind. In der Bundesrepublik gibt es für Stiftungen in jedem Bundesland andere Bedingungen. Sowohl das Stiftungsrecht des Bundes als auch das der Länder sind zu beachten. Daher sollte man sich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen, der sich mit den jeweiligen Gesetzesvorschiften auskennt. Nicht zu vergessen ist auch die steuerrechtliche Seite einer Stiftung. So sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen durch das im Jahr 2000 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen vergrößert worden.
In Österreich ist es möglich, dass eine Stiftung einem rein privatrechtlichen Zweck dient. Um die Hürde des Privatstiftungsgesetzes – PSG – von 1993 zu überspringen, ist eine kompetente Beratung bei einem Rechtsanwalt auch hier sinnvoll. Die Stiftungsurkunde kann dort nach individuellen Vorgaben auch aufgesetzt werden.
Das Stiftungsrecht der Schweiz wird weltweit als eines der liberalsten bezeichnet. Hier gibt es die eigentliche Unternehmensstiftung nicht, vielmehr handelt es sich immer um eine Stiftung, die mit einem oder mehreren Unternehmen in Verbindung steht. Die rechtliche Art der Stiftung spielt nur eine untergeordnete Rolle.