Google, Jameda, Kununu, Trustpilot – Wie Sie gegen negative Bewertungen im Internet vorgehen können

Die Digitalisierung hat die Geschäftswelt nachweislich verändert. Mittels Smartphone, Tablet und Co. können schnelle Suchen gestartet, Unternehmen ausfindig gemacht und Waren und Leistungen online bestellt werden. Das Internet ermöglicht es den Unternehmen somit, orts- und zeitunabhängig Marketing zu betreiben und große Sichtbarkeit zu erreichen. Der virtuelle Raum ist jedoch nicht nur ein Segen, sondern kann sich auch schnell zum Fluch entwickeln. Auf Google, Jameda, Kununu, Trustpilot und weiteren Portalen hat die Kundschaft die Möglichkeit, Bewertungen über Unternehmen zu hinterlassen. Diese können dem Ruf eines Betriebes großen Schaden anrichten und weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Im folgenden Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie gegen solche negativen Rezensionen erfolgreich vorgehen können. 

Google, Jameda, Kununu, Trustpilot – Wie Sie gegen negative Bewertungen im Internet vorgehen können

Wie Google Bewertungen die Online-Präsenz beeinflussen

Der internationale Wirtschaftsmarkt besitzt eine unglaubliche Bandbreite und die Kunden können sich vor Angeboten kaum noch retten. Aus diesem Grund wird vor dem Kauf eines Produktes oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung häufig das Internet kontaktiert. Es können Bewertungen und Erfahrungsberichte gefunden werden, die Einblicke in die Professionalität und Qualität der Unternehmensleistungen geben. 

Meinungen sind verschieden, weswegen nicht alle Rezensionen positiv ausfallen können. Leider kommt es auch häufig vor, dass ehemalige Mitarbeiter kein gutes Haar am Unternehmen lassen und ihrem (möglicherweise unberechtigten) Unmut im Internet freien Lauf lassen. Da sich die Nutzer jedoch nicht unbedingt am Durchschnitt orientieren, sondern viel Wert auf einzelne Berichte legen, kann ein negativer Kommentar weitreichende Folgen haben: Man zieht weniger Neukunden an und generiert dementsprechend weniger Umsatz. Darüber hinaus gelten Bewertungen auch als Rankingfaktor. Das bedeutet, dass die Sichtbarkeit der Webseite beeinträchtigt werden kann.

Weiterlesen:
IHK-Beiträge

So kann Internet Trolls das Handwerk gelegt werden

Google My Business, Trustpilot und Co. möchten ein realitätsgetreues Abbild der Unternehmen schaffen. Sie legen viel Wert auf wahrheitsgemäße Berichterstattung und offerieren deswegen nicht nur den Kunden ihre Meinung kundzutun, sondern auch den Unternehmen Stellung zu beziehen. Wird durch die Rezension also nachweislich Rufschädigung betrieben, kann man Bewertungen löschen lassen. Den Unternehmen wird dementsprechend empfohlen, sämtliche Konversationen schriftlich festzuhalten und Screenshots von digitalen Unterhaltungen zu machen. Durch dieses Vorgehen kann den Bewertungsportalen ein Nachweis geliefert werden, um den Hassreden der Internet Trolls ein Ende zu bereiten. Führt die Kontaktaufnahme zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis, bietet es sich an, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

Diese Rezensionen können gelöscht werden

In den letzten Jahren kam es immer wieder vor, dass die Kommentare nicht von Kunden erstellt wurden, sondern auf Bots oder die Mitstreiter zurückzuführen sind. Die Falschaussagen dienen dazu, die Konkurrenz auszuschalten und das eigene Unternehmen in ein besseres Licht zu rücken. Doch Sie können aufatmen, denn tatsächlich lassen sich 90 Prozent der Bewertungen löschen. Dazu zählen folgende Kategorien:

Falsche Behauptungen

Rezensionen sollten vor allem objektiv sein und auf Tatsachen beruhen. Werden Situationen also nicht aus unbeteiligter Perspektive geschildert, können sie als Falschaussage deklariert werden und von der Plattform entfernt werden. Nichtsdestotrotz ist das Internet ein weitläufiger Raum, der Spuren hinterlässt. Aus diesem Grund kann es ratsam sein, sich dennoch mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, um den Kommentar als üble Nachrede zu kennzeichnen und rechtliche Schritte einleiten zu lassen. 

Weiterlesen:
Die Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung - und ihre Verjährung

Verstöße gegen die Richtlinien

Weiterhin hat beispielsweise Google klare Richtlinien vorgegeben, denen die Rezensionen unterworfen sind:

  • eine obszöne oder beleidigende Wortwahl 
  • Hassrede gegen Minderheiten
  • Kommentar wurde mehrfach veröffentlicht
  • Nutzung mehrfacher Google-Konten zur Bewertung 
  • Schädigung der Gesamtwertung des Unternehmens
  • Falschaussagen

Beleidigungen und strafbare Kritik

Auch bei den Bewertungen gilt es, einen Nachweis anzufertigen. Nehmen Sie einen Screenshot auf, um vor Gericht über eine Bestätigung Ihrer Aussage zu verfügen. Dies ist in erster Linie wichtig bei Rezensionen, die nicht auf sachlicher und objektiver Kritik beruhen. Solche Rezensionen werden lediglich formuliert, um eine Person oder das Unternehmen als Ganzes zu diffamieren. Sie werden als Löschungsgrund akzeptiert und umgehend aus dem Internet genommen. 

Bildnachweis: