GPSG

Bund und Länder haben sich auf Eckpunkte für eine „Gemeinsame Strategie des Bundes und der Länder zur Stärkung der Marktüberwachung im Bereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG)“ geeinigt. Mit diesem jetzt beschlossenen Maßnahmenpaket soll die Grundlagen für einen besseren Schutz der Verbraucher vor unsicheren Produkten wie z. B. Spielzeug, Elektroartikel oder Handwerkzeugen gelegt werden.

GPSG

Ein wesentliches Element des Maßnahmenpaketes ist unter anderem der Aufbau einer zentralen Koordinierungsstelle für Marktüberwachung im Bereich des GPSG. Diese Stelle soll aber außer Koordinierungsaufgaben auch mit bundesweiten Vollzugskompetenzen ausgestattet werden.

Weiterhin sollen die Kommunikations- und Informationssysteme verbessert und ausgebaut werden, z. B. durch den Aufbau eines zentralen Portals für Rückrufmanagement und Verbraucherinformationen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Darüber hinaus enthalten die Eckpunkte noch eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Fortentwicklung der Rechtsvorschriften, zur einheitlichen Durchführung von Marktüberwachungsmaßnahmen und zum Ausbau der bestehenden nationalen und europäischen Kooperationsstrukturen.

Die Eckpunkte für eine Gemeinsame Strategie des Bundes und der Länder zur Stärkung der Marktüberwachung im Bereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG)“ wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt der Bundesministerien vom 30. Juni 2009 bekannt gemacht.

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