Der elektronische Bundesanzeiger und die Kosten

Vor zweieinhalb Jahren, zum Jahresbeginn 2007 ist das EHUG, das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“1 in Kraft getreten. Dieses Gesetz brachte nicht nur die Umstellung der Handelsregister vom Papierregister hin zum elektronisch geführten Handelsregister, es wurde gleichzeitig auch ein elektronisches Unternehmensregister eingeführt, in dem alle Handelsregistereintragungen, Jahresabschlüsse und gesellschaftsrechtlichen Bekanntmachungen der Kaufleute und der Handeslgesellschaften online zu finden sind.

Der elektronische Bundesanzeiger und die Kosten

Seitdem ist es auch für alle of­fen­le­gungs­pflich­ti­gen Un­ter­neh­men verpflichtend, ihre Jah­res­ab­schluss­un­ter­la­gen nicht mehr wie bis­her bei dem je­wei­li­gen Re­gis­ter­ge­richt ein­zurei­chen, son­dern in elektronischer Form beim Be­trei­ber des elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­gers, d.h. bei der Bun­des­an­zei­ger ?Ver­lagsgesellschaft mbH in Köln.

Diese Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger erfolgt zwar in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, ist aber gleichwohl gebührenbehaftet. Ab dem 1. Oktober 2009 gelten nun beim Bundesanzeiger neue – gegenüber den bisherigen geringfügig gesenkte – Preise. Ab dem 1. Oktober 2009 wird vom Bundesanzeiger für die Anlieferung des Jahresabschlusses im Standardformat XML/XBRL

  • für kleine Gesellschaften ein Fixpreis von 30 € (bisher 35 €) und
  • für mittelgroße Gesellschaften ein Fixpreis von 48 € (bisher 55 €)

berechnet.

  1. BGBl I 2006, S. 2553[]

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