Handelsbilanz vs. Steuerbilanz

Die Bilanz ist ein zentraler Begriff in der Buchhaltung. Dabei wird hierzulande aufgrund der rechtlichen Vorgaben in Handelsbilanz und Steuerbilanz unterschieden. Dementsprechend wird die Handelsbilanz nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellt und dient der Information für Kreditgeber, Anteilseigner, Kunden und Mitarbeitern. Die Steuerbilanz folgt steuerrechtlichen Vorgaben und wird einzig und allein verfasst, um dem Finanzamt vorgelegt zu werden. Zur Vereinfachung der Jahresbilanz ist es kleineren Unternehmen erlaubt, beide Bilanzen in einer sogenannten Einheitsbilanz zusammenzufassen.

Handelsbilanz vs. Steuerbilanz

Die gesetzlichen Veränderungen, die mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz von 2009 einhergingen, haben sowohl im Handels- als auch Steuerrecht ihre Spuren hinterlassen. Einige unterschiedliche Bewertungs- und Bilanzierungsansätze wurden nivelliert, andere Unterschiede wurden geschaffen. Um diese komplexe Problematik zu durchdringen, kann ein versicherungsmathematischer Gutachter wertvollen Beistand leisten und den betroffenen Unternehmen zeitliche und finanzielle Ressourcen einsparen.

Das sollte eine Bilanz aussagen

Bei einer Bilanz wird eine Aufstellung aller Mittel eines Unternehmens bezüglich ihrer Herkunft und ihrer Verwendung angefertigt. Sie ist der zentrale Bestandteil eines Jahres- oder Zwischenabschlusses eines aktiven Wirtschaftsunternehmens.

Dabei werden Aktiva und Passiva in zwei Spalten eingetragen und ergeben in der Summe die Bilanz des Betriebs. Man spricht von einer sauberen Bilanz, wenn die Summe der Aktiva dem Betrag der Passiva entspricht, also auf Null aufgeht. Bilanzen sind neben den Gewinn- und Umsatzzahlen Indikatoren für die Liquidität einer Firma.

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Maßgeblichkeitsprinzip zur Erstellung einer Bilanz

Das Maßgeblichkeitsprinzip ist in § 5 Absatz 1 EStG (Einkommenssteuergesetz) verankert. Es führt aus, dass bei einer Steuerbilanz immer die Handelsbilanz und deren Angaben ausschlaggebend sind.

Das bedeutet, dass auch die handelsrechtlichen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung für die Erstellung einer Steuerbilanz maßgeblich sind. Allerdings gibt es die Ausnahme, wenn eine verbindliche steuerrechtliche Regelung existiert. Dann ist diese anzuwenden und verdrängt den handelsrechtlichen Ansatz.

Haben Steuer – und Handelsbilanzen Gemeinsamkeiten?

Sowohl Forderungen als auch immaterielle Wirtschaftsgüter werden als Anschaffungskosten angesetzt. Diese sind im dazugehörigen Anschaffungswert ausgeführt und in § 253 Absatz 1 HGB (Handelsgesetzbuch) verankert.

Dagegen wird das Anlagevermögen als Herstellungskosten klassifiziert. Diese sind in § 255 Absatz 2 HGB definiert und betreffen selbst hergestellte Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter.

Was sind die Unterschiede?

In der Praxis sind nur einzelne Positionen existent, welche zu einer abweichenden Bilanzposition zwischen den beiden Bilanzen führen.

Dabei ist der Spielraum aus Sicht des Unternehmens eingeschränkt, lässt aber durchaus positive Effekte zu, die mit Hilfe eines kompetenten Buchhalters zu ansehnlichen Beträgen anwachsen können. Die maßgeblichen Positionen sind im Nachfolgenden aufgelistet:

  • Bei Pensionsrückstellungen gelten unterschiedliche Bewertungs- und Aktivierungsansätze.
  • Bei der Bewertung der Vorräte dürfen im Steuerrecht weniger Vereinfachungsverfahren angewendet werden.
  • Entwicklungsaufwendungen für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte sind handelsrechtlich aktivierbar, steuerrechtlich nicht.
  • Ein Firmenwert muss sowohl steuerrechtlich als auch handelsrechtlich aktiviert werden, allerdings gibt es Unterschiede bei der Abschreibungsdauer.
  • Bei bestimmten Rückstellungen wie z.Bsp Drohverlustrückstellungen setzt das Steuerrecht engere Maßstäbe an.
  • Unterschiede in den Bewertungsgrundsätzen.
  • Langfristige Verbindlichkeiten werden im Steuerrecht mit 5,5 % abgezinst.
  • Abschreibungen sind steuerrechtlich nur linear und nach Leistungsrichtlinien erlaubt.
  • Die Voraussetzungen einer Wertminderung werden differenziert aufgefasst.
  • Unterschiede in den Begrifflichkeiten der zugrunde liegenden Gesetzgebungen.
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Anzumerken sei noch der Effekt der latenten Steuern. Dabei werden sowohl die Vermögenswerte als auch die Schulden der beiden Bilanzen verglichen. Unterscheiden sich diese, muss dieser Punkt unter bestimmten Umständen in die Bilanz aufgenommen werden. Dabei wird von aktiven latenten Steuern gesprochen, wenn in der Handelsbilanz der Wert des Vermögens niedriger veranschlagt wird oder die Schulden einen höheren Betrag erreichen als in der Steuerbilanz.

Aktive latente Steuern sind als Steuerersparnisse zu verstehen und unterliegen dem Aktivierungswahlrecht. Sie können, müssen aber nicht in der Bilanz erscheinen. Im gegenteiligen Fall spricht man von passiven latenten Steuern. Diese sind als Steuerschuld zu interpretieren und müssen verrechnet werden.

Kann man auch eine Einheitsbilanz erstellen?

Kleinere Betriebe erstellen oftmals nur eine Einheitsbilanz. Dabei ist die Steuerbilanz mit der Handelsbilanz quasi identisch und muss nur den steuerrechtlichen Vorgaben angepasst werden.

Große Unternehmen greifen darauf nicht zurück, gibt ihnen doch das Handelsrecht einige Instrumente in die Hand, die die Bilanz aufhübschen können und einen besseren Eindruck der eigenen finanziellen Stärke erzeugen.

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